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Es gibt kein Recht auf Straßenkampf

Das Grundgesetz sichert die Demonstrationsfreiheit, es ist kein Freifahrtschein für Straßenschlachten, schreibt Michael Wolffsohn in der "Welt" vom 09. Juni 2015.

"Versammlungen, die nicht friedlich geplant oder durchgeführt werden, sind im Wortsinne keine Demonstrationen. Daraus folgt: Nicht friedliche Versammlungen genießen nicht den Schutz des Grundgesetzes."

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