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Gibt es ein Recht auf Vergessen?

Kritik am phrasengeprägten deutschen Erinnerungsritual? Unbedingt! Aber ohne antisemitische Klischees und Sprache.

Uralte Judenklischees neu verpackt: Die in Deutschland und der Welt dominante Holocaust-Erinnerungs«kultur» sei ein in den 1960er-Jahren begonnenes, israelisch-jüdisch-amerikanisches Mach- und Machtwerk. Scheinwissenschaftlich überpinselt, bietet der Historiker Wolfgang Reinhard dieses Zerrbild in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Ausgabe vom 10. Januar 2022). Er ist ein vielfach bepreister und eigentlich ernst zu nehmender Historiker.

Reinhards Unbehagen an der total versteinten deutschen Erinnerungs«kultur» ist prinzipiell nachvollziehbar und notwendig, denn: Jedes Komma und jede Tonschwingung jeder deutschen Gedenkrede ist in der Tat vorhersehbar. Reinhard aber will das Kind mit dem Bade ausschütten und plädiert in einer geradezu unmenschlich zynischen Sprache, oft vermischt mit antisemitischen Klischees, für ein «Recht auf Vergessen». Als Faktum, nicht aber als Recht und selten genug als Gnade (für das Opfer!) kann es Vergessen geben.

Beitrag in der Jüdischen Allgemeinen vom 20. Januar 2022