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General soll Corona-Krisenstab leiten: Verfassungsrechtlich keine Probleme

Der Corona-Krisenstab soll von General Carsten Breuer geleitet werden. Bei Noteinsätzen der helfenden Art – und das ist einer – bestehen keine verfassungsrechtlichen Probleme.

Wenn schon die Geschichte bemüht wird, ist der Unterschied zum Dritten Reich fundamental. Die Wehrmacht war der verlängerte Arm der NS-Massenmörderdiktatur, die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee, und das Parlament wurde vom Souverän gewählt, vom Volk.

Interview mit der Augsburger Allgemeinen vom 30. November 2021