mw logo1

Wieviel Meinungsfreiheit haben Staatsdiener?

Auch für Beamte gilt die vom Grundgesetz in Artikel 5 garantierte Meinungsfreiheit.

Was Polizisten, Hochschullehrer oder Richter dürfen und wo ihr Recht auf freie Meinungsäußerung endet, darüber sprach Michael Wolffsohn am 21. November 2017 mit dem Radiosender MDR Kultur.

Link