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Wenn Richter über Geschichte urteilen

Alle Argumente sprechen dafür, dass die Wittenberger "Judensau" an ihrem angestammten Platz bleiben darf.

"Was geschehen ist, kann nicht ungeschehen gemacht werden. Insofern wäre es völlig unaufrichtig, diese 'Judensau' zu beseitigen", sagte Michael Wolffsohn am 5. Februar 2020 im Deutschlandfunk. Man müsse sich inhaltlich mit der Geschichte auseinandersetzen.

Das Oberlandesgericht Naumburg hatte zuvor geurteilt, dass durch das 800 Jahre alte Sandsteinrelief an der Stadtkirche zu Wittenberg der Straftatbestand der Beleidigung nicht erfüllt sei.

Wolffsohn nannte es ein gesellschaftliches Problem, "dass Richter letztlich über geschichtliche Entwicklungen und Motive zu entscheiden haben". Er halte das für "völlig deplatziert". Es sei auch zu fragen, wer durch eine Darstellung aus dem 13. Jahrhundert beleidigt werde, und durch wen er sich beleidigt fühle. Durch diejenigen, die die "Judensau" vor Jahrhunderten nicht nur in Wittenberg, sondern auch woanders installiert hätten? Oder durch die evangelische Kirche?

Relief ist obszön und antisemitisch

Die historische Abbildung an der Predigtkirche Martin Luthers zeigt, wie ein Rabbiner einem Schwein in den Anus schaut, während andere Juden an den Zitzen des Tieres trinken. In der christlichen Kunst des Mittelalters verkörperten Schweine den Teufel, im Judentum gelten sie als unrein. Somit ist das Relief sowohl antisemitisch als auch obszön.

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